So sparen Sie Steuern:

Steuern Sparen beim Fensterputzen

Es gibt steuerlich drei Bereiche:
Die haushaltsnahen Dienstleistungen, die Handwerkerleistungen und die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse.

Die folgenden Hinweise (Stand 01.2020) stellen keine steuerliche Beratung dar, bitte fragen Sie im Einzelfall bei Ihrem Steuerberater nach.

Die Unterhaltsreinigung und die Glasreinigung welche durch die Firma Goebel GmbH Glas- und Gebäudereinigung ausgeführt werden gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

 

So gehen Sie vor:

Wir stellen Ihnen eine ordentliche Rechnung aus.
Bezahlen Sie die Rechnung nicht in bar, sondern überweisen Sie den Betrag.
Heben Sie nicht nur die Rechnung mindestens zwei Jahre auf, sondern auch eine Kopie Ihres Kontoauszugs, der die Zahlung belegt.
Nur dann erkennt das Finanzamt Ihre Rechnung an.
Belege müssen Sie aber erst dann einreichen, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.
Sie können maximal Arbeits-, Fahrtkosten und Verbrauchsmittel von 20.000,-€ (Rechnungsbetrag incl. der Mehrwertsteuer) zu 20% in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000,-€ im Jahr von Ihrer Steuerschuld.
Die Kosten, die Ihnen durch haushaltsnahen Dienstleistungen entstehen, senken nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit nicht Ihren persönlichen Grenzsteuersatz, sondern direkt Ihre Steuerschuld.

Sie profitieren vom Steuerabzug nur, wenn Sie im entsprechenden Jahr Steuern zahlen müssen. Haben Sie nicht genügend Einkünfte, dann geht er ins Leere. Sie beantragen die Steuerermäßigung in der Steuererklärung.

In unseren Rechnungen werden keine separaten Kosten ausgewiesen, da in dem Rechnungsbetrag nur Arbeits-, Fahrtkosten und Verbrauchsmittel enthalten sind.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die wichtigste Voraussetzung ist erfüllt, wenn Sie als Privatperson bei einem Dienstleister Tätigkeiten in Auftrag gegeben haben, die ansonsten Mitglieder Ihres Haushalts übernehmen würden. Also durch Ihren Ehe- oder Lebenspartner oder Kinder, die zu Hause wohnen. Es muss sich auch tatsächlich um eine reine Dienstleistung handeln, die noch dazu in Ihrem Haushalt ausgeführt wird. Deshalb wird die Zubereitung von Speisen in Ihrer Küche steuerlich gefördert – nicht aber der Catering-Service, der das Essen für Ihre Party anliefert. Die Arbeiten müssen grundsätzlich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus oder auf dem dazugehörenden Grundstück erledigt werden.

Handwerkerleistungen

Die Firma Goebel GmbH ist zwar ein Handwerksbetrieb, aber wir führen keine Handwerkerleistungen im steuerlichen Sinne aus.
Sie können maximal Arbeits-, Fahrtkosten und Verbrauchsmittel von 6.000,-€ (Rechnungsbetrag incl. der Mehrwertsteuer) zu 20% in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 1.200,-€ im Jahr von Ihrer Steuerschuld.
Die Kosten, die Ihnen durch Handwerkerleistungen entstehen, senken nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit nicht Ihren persönlichen Grenzsteuersatz, sondern direkt Ihre Steuerschuld.

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine umfangreiche Auflistung von steuerlich begünstigten und nicht begünstigten Handwerkerleistungen und sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen in einem BMF-Schreiben veröffentlicht (BMF IV C 8 – S 2296 b/07/10003 008).

Hier noch einige allgemeine Hinweise:

Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen werden demjenigen Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet, der sie bezahlt hat (§ 26a Abs. 2 Einkommensteuergesetz). Sie können alternativ beantragen, dass Ihnen die Aufwendungen jeweils zur Hälfte zugerechnet werden. Hierzu reicht ein „übereinstimmender“ Antrag, ein „gemeinsamer“ Antrag ist nicht notwendig. Das heißt, es reicht der Antrag des Partners, der die Kosten getragen hat.
Wenn Sie die Kosten untereinander anders als hälftig aufgeteilt haben, zum Beispiel im Verhältnis 60 Prozent zu 40 Prozent, dann können Sie den für Sie zu berücksichtigenden Anteil im Mantelbogen angeben.

Hilfe bei Gartenarbeiten

Den Finanzämtern hat das Ministerium keine klare Abgrenzung für den Fall vorgegeben, dass Sie sich bei Gartenarbeiten helfen lassen. Im entscheidenden Schreiben heißt es lediglich, während die „Gartengestaltung“ unter die Begünstigung von Handwerkerleistungen falle, gelte für „Gartenpflegearbeiten“ wie Rasenmähen oder Heckenschneiden die Begünstigung für haushaltsnahe Dienstleistung. Die unklare Trennung gewährt Ihnen einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung. Prüfen Sie also, was Sie wo ansetzen können, damit Sie Ihren maximalen Steuervorteil nutzen können.

Haushaltsbezogener Höchstbetrag

Steuerpflichtige, die zusammen einen Haushalt bewohnen, können den gesamten Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen. Das gilt für Eheleute und für unverheiratet zusammenlebende Paare. Sie können bei einem gemeinsamen Haushalt insgesamt höchstens von 4.000,-€ Steuerermäßigung im Jahr profitieren.
Deshalb müssen Sie den Namen Ihres Partners sowie sein Geburtsdatum im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung angeben. Achten Sie darauf, dass beide Partner die Aufträge an Dienstleister vergeben und auch die Rechnungen begleichen. So können Sie die Steuervergünstigung hälftig aufteilen. Jedem steht die Hälfte des Höchstbetrags zu.

Weitere Hinweise für die haushaltsnahen Dienstleistungen werden im § 35a EStG beschrieben.